Gefahr
Im Sinne des PolizeiUndOrdnungsRechts
- Gefahr ist eine Sachlage, in der bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für eines der Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung eintreten wird.
vgl. z.B. LegalDefinition in § 2 Nr. 3a BremPolG, § 1 Abs. 1 SächsPolG
Im Zusammenhang mit §§ 34, 35 StGB vgl. DefinitionGegenwärtigeGefahr
(konkrete) Gefahr im Sinne der Generalklauseln 8 PolG und 14I OBG (NRW) Liegt vor, wenn bei ungestörtem Ablauf, des objektiv zu erwartenden Geschensablaufs die Beeinträchtigung eines Schutzgutes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in absehbarer Zeit hinreichend wahrscheinlich ist
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