Wohnung
Im Sinne des §§ 243, 244, 123 StGB
- Wohnung ist eine zur Unterkunft von Menschen dienende Räumlichkeit, die dadurch für den/die Betroffenen eine abgeschirmte Privatsphäre bildet.
vgl. SK-Rudolphi, § 123 Rn. 8
Im Sinne des Art. 13 GG
Im Sinne der §§ 102 ff. StPO
siehe auch DefinitionDurchsuchung
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