Nach dem Legalitätsprinzip müssen die StrafVerfolgungsBehörden bei Verdacht einer StrafTat von Amts wegen einschreiten, siehe § 152 II StPO.
Gegenteil: OpportunitätsPrinzip
Das Legalitätsprinzip ist notwendige Ergänzung des AnklageMonopols und soll den Grundsatz der GleichheitVorDemGesetz (Art. 3 I GG) sichern.