Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Das VerwaltungsRecht ist neben dem StaatsRecht das zweite große Rechtsgebiet im Bereich ÖffentlichesRecht.

Es beschäftigt sich mit der Handlung der "einfachen" Staatsverwaltung, also der Gesetzesexekutive durch die Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden und der sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Der Verwaltungsakt

Der Verwaltungsakt, üblicherweise VA abgekürzt, ist gewissermaßen das zentrale Thema im allgemeinen Verwaltungsrecht. Zwar gibt es auch noch viele andere Themen, doch der Verwaltungsakt nimmt eben eine herausragende Stellung ein - auch aufgrund der Tatsache, dass sich das VerwaltungsVerfahrensGesetz ausweislich seines § 9 fast nur mit dem Verfahren zum Erlass eines VAs beschäftigt.

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Das Verwaltungsverfahren

Das VerwaltungsVerfahren ist primär das Verfahrensrecht zum Erlass eines VAs. Es ist im VerwaltungsVerfahrensGesetz (!VwVfG) geregelt, soweit es um allgemeines Verwaltungsrecht geht. Einige besondere Rechtsgebiete haben allerdings z.T. eigenes Verfahrensrecht:

SteuerRecht

in der Abgabenordnung (AO)

SozialRecht

im SGB, SGB I und SGB X

Diese Rechtsgebiete enthalten übrigens auch eigene Definitionen des Verwaltungsakts, die aber mit der des !VwVfG übereinstimmen.

Die Verwaltungsvollstreckung

Was bringen Verwaltungsakte, wenn sie nicht vollstreckt werden können? Damit rechtstaatliche Grundlagen für die Vollstreckung von verwaltungsrechtlichen Anordnungen etc. bestehen, gibt es das VerwaltungsVollstreckungsRecht, dem als wichtigster Grundlage die Verwaltungsvollstreckungsgesetze zugrunde liegen.

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VerwaltungsRechtAT (zuletzt geändert am 2014-10-13 09:22:08 durch RalfZosel)