Glaube
Im Sinne des Art. 4 I GG
- Glaube ist die Überzeugung, die der Einzelne von der Stellung des Menschen in der Welt und seinen Beziehungen zu höheren Mächten und tieferen Seinsschichten hat. - vgl. von Münch, Art. 4 GG Rn. 9 
 
Als HörDefinition vorhanden
Diese Seite ist als JuristischeDefinition Teil des JuristischeBegriffe-Projektes.
KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieAudioWerkstatt KategorieHörDefinition KategorieÖffentlichesRecht KategorieGrundRechte
 
  