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Unterschiede zwischen den Revisionen 2 und 3
Revision 2 vom 2003-02-01 20:32:19
Größe: 684
Kommentar:
Revision 3 vom 2003-02-01 20:32:51
Größe: 695
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
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* VerwaltungsRechtAT
* VerwaltungsRechtBT
* VerwaltungsRechtAllgTeil
* VerwaltungsRechtBesTeil

ÖffentlichesRecht

Und das wäre dann halt die Untergliederung:

* StaatsRecht

* GrundRechte

* VerwaltungsRechtAllgTeil * VerwaltungsRechtBesTeil

Ich finde, das würde die Seite doch erheblich übersichtlicher gestalten. Gerade, wenn es sich richtig anlässt. Dann wäre ggf noch eine Untergliederung sinnvoll. Vielleicht wäre eine "Hat-die-Untergliederung-X-Punkte,mache-bitte-eine-neue-Seite"-Regel, bzw Richtlinie dann angebracht, auch wenn ich persönlich es auch schön finde, dass das System "anarchisch" (gibts das Wort überhaupt?) funktioniert ...

ÖffentlichesRecht (zuletzt geändert am 2011-01-10 10:12:40 durch anonym)