Größe: 5498
Kommentar:
|
Größe: 5515
Kommentar:
|
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. | Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert. |
Zeile 110: | Zeile 110: |
[keine Antwort] |
Seite mit ZugriffsKontrolle (JuraWikiRallyeLeitungGruppe)
Das ist die ErstiQuiz/AusWertung vom ErstiQuiz.
1. Frage 9
Hat Heinz Becker seinen Fall vor dem Campusgericht eigentlich gewonnen?
2. Antworten
2.1. Musterlösung
2.2. Team01
ErstiQuiz/Team01Gruppe bearbeitet den ErstiQuiz/FrageBogenTeam01
2.2.1. Antwort
Ja, KFZ-Eigentümer sowie dessen Versicherung wurden verurteilt als Gesamtschulder an den Kläger Heinz Becker 229,50 DM nebst 12 % Zinsen aus 14.859 DM seit Rechtshängigkeit (16.12.1996) bis zum 10.01.97, 12 % Zinsen aus 659 DM vom 11. bis 13.01.97 und 12 & Zinsen aus 229,50 DM seit dem 14.01.97 zu zahlen. Seinem Sohn Stefan wurde jedoch nichts zugesprochen
2.2.2. Bemerkungen
2.3. Team1a
ErstiQuiz/Team1aGruppe bearbeitet den ErstiQuiz/FrageBogenTeam1a
2.3.1. Antwort
Gehts da um den Urheberrechtsstreit zwischen Gerd Duddenhöffer und dem Autor Gerhard Bungert? Weiß das Jemand?
2.3.2. Bemerkungen
2.4. Team02
ErstiQuiz/Team02Gruppe bearbeitet den ErstiQuiz/FrageBogenTeam02
2.4.1. Antwort
Ja, das hat er! Auszug aus dem Urteil (http://ruessmann.jura.uni-sb.de/Lehre/WS96/ZPO/Campusgericht/ZPOFrame.html):
Campusgericht Saarbrücken
Im Namen des Volkes
Urteil
In dem Rechtsstreit 1) des Herrn Heinz Becker, wohnhaft Saarbrückerstr. 212 , 66441 Bexbach,
- Kläger zu 1) und Widerbeklagter zu 1) -
2) des Herrn Stefan Becker, geb. 19.10.1979, wohnhaft ebendort, vertreten durch seine Eltern als gesetzliche Vertreter, Herrn Heinz Becker und Frau Hilde Becker, wohnhaft ebendort,
- Kläger zu 2) und Widerbeklagter zu 2) -
3) Frau Hilde Becker, wohnhaft ebendort,
- Widerbeklagte zu 3) -
4) die Bexbach Securitas AG, Saarbrücker Straße 45, 66441 Bexbach, vertreten durch ihren Vorstand Herbert Laumann,
- Widerbeklagte zu 4) -
Prozeßbevollmächtigte: RAe Ehrlich & Rechtschaffen, Saarbrücken
g e g e n
1) Herrn Bill Clington, Am Botanischen Garten 18, 66123 Saarbrücken,
- Beklagter zu 1) -
2) Herrn Jurfried Rechtelmann, wohnhaft ebendort,
- Beklagter zu 2) und Widerkläger -
3) die Nepp-Versicherungen-AG Saarbrücken, Bahnhofstraße 15, 66111 Saarbrücken, vertreten durch den Vorstand Dr. Manfred Nepper, Dr. Hans Schlepper und Anton Bauernfänger,
- Beklagte zu 3) -
Prozeßbevollmächtigte: RAe Huckert & Speiser, Saarbrücken
wegen Schadensersatz aus Verkehrsunfall
hat das Campusgericht Saarbrücken auf die mündliche Verhandlung vom 10. Februar 1997 durch den Vorsitzenden Richter am Campusgericht Prof. Dr. Rüßmann sowie die Richter am Campusgericht Dr. Britz und Schu LL.M., für Recht erkannt: 1. Die Beklagten zu 1) bis 3) werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger zu 1) 229,50 DM nebst 12 % Zinsen aus 14.859 DM seit Rechtshängigkeit (16.12.1996) bis zum 10.1.97, 12 % Zinsen aus 659 DM vom 11. bis 13.1.97 und 12 % Zinsen aus 229,50 DM seit dem 14.1.97 zu zahlen. 2. Die Beklagten zu 1) bis 3) werden weiterhin verurteilt, als Gesamtschuldner an die Widerbeklagte zu 4) 7.179,50 DM nebst 4 % Zinsen aus 14.200 DM vom 11. bis 13.1.97 und 4 % Zinsen aus 7.179,50 DM seit 14.1.97 zu zahlen. 3. Es wird festgestellt, daß sich der Rechtsstreit in Höhe von 7.450 DM des ursprünglichen Klageantrags des Klägers zu 1) und insoweit, als der Kläger zu 1) seine Zinsforderung reduziert hat, erledigt hat. 4. Die Klage im übrigen sowie die Widerklage werden abgewiesen.
- Die ausführliche Darstellung des Tatbestands schenk ich mir hier mal... sonst wird's zu lang - aber der gute Becker Heinz hat's nett formuliert:-)
Worum`s gehd Ums kuaz zu mache: Am 11. Okdoba 1996 hadds in da Stadd jo gegnalld. Unn jedzd wolle de Heinz de Schade an seim Audo von da anna Seid bezaalt hann, de Stefan will Schmerzensgeld, weil sei Knie kabudd war, unn der Rechdelmann will aach sei Magge bezaald hann. Zum Deil soll ann die Vasicharung vom Heinz bezaald genn, weil die was vorgestreggd hann. Wenischa als am Anfang verlange die Beggasch, weil aach die Vasicharung vun da anna Seid schunn was bezaald hadd. De Reschd, aach das mit dene Andräsch unn wo ma Beweis erhob hann, spare ma uns, das stehd jo in de Agde. Gestridd wird jo sowieso nur, welsche Ambele rod ware unn welsche grien.
2.4.2. Bemerkungen
2.5. Team05
ErstiQuiz/Team05Gruppe bearbeitet den ErstiQuiz/FrageBogenTeam05
2.5.1. Antwort
[keine Antwort]
2.5.2. Bemerkungen
2.6. Team06
ErstiQuiz/Team06Gruppe bearbeitet den ErstiQuiz/FrageBogenTeam06
2.6.1. Antwort
[keine Antwort]
2.6.2. Bemerkungen
2.7. Team07
ErstiQuiz/Team07Gruppe bearbeitet den ErstiQuiz/FrageBogenTeam07
2.7.1. Antwort
2.7.2. Bemerkungen
2.8. Team09
ErstiQuiz/Team09Gruppe bearbeitet den ErstiQuiz/FrageBogenTeam09
2.8.1. Antwort
2.8.2. Bemerkungen
2.9. Team10
ErstiQuiz/Team10Gruppe bearbeitet den ErstiQuiz/FrageBogenTeam10
2.9.1. Antwort
2.9.2. Bemerkungen
2.10. Team11
ErstiQuiz/Team11Gruppe bearbeitet den ErstiQuiz/FrageBogenTeam11
2.10.1. Antwort
2.10.2. Bemerkungen
2.11. Team12
ErstiQuiz/Team12Gruppe bearbeitet den ErstiQuiz/FrageBogenTeam12
2.11.1. Antwort
2.11.2. Bemerkungen
2.12. Team13
ErstiQuiz/Team13Gruppe bearbeitet den ErstiQuiz/FrageBogenTeam13
2.12.1. Antwort
2.12.2. Bemerkungen