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Unterschiede zwischen den Revisionen 18 und 19
Revision 18 vom 2003-10-24 19:10:37
Größe: 5090
Autor: RalfZosel
Kommentar:
Revision 19 vom 2003-10-24 19:18:03
Größe: 5473
Autor: RalfZosel
Kommentar:
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 * und theoretisch auch im Sozialrecht[[FootNote(Kilger in Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, § 42.)]]  * und theoretisch auch im Sozialrecht[[FootNote(Kilger in Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, § 42.)]], vor allem im Gesundheitswesen"[[FootNote(Ewig in Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, § 47 Rn. 65 ff.)]]
 * im Strafrecht[[FootNote(Mühlfeld, Mediation im Strafrecht)]]: im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren"[[FootNote(Huchel in Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, § 48.)]] und beim Täter-Opfer-Ausgleich"[[FootNote(Kerner in Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, § 49.)]]

1. Überblick

["Mediation"] als freiwilliges Verfahren bietet sich insbesondere dort an, wo streitige Entscheidungen besonders weitreichende negative Folgen haben, z.B. drohender Gesichtsverlust. Und wenn es für die Beteiligten besser ist, nach einem Streit weiter in guter Verbindung zu bleiben, z.B. geschiedene Eltern, die über ihre Kinder verbunden bleiben. Auch für Firmen kann es günstiger sein, wenn sie nach einem Streit wieder zur Zusammenarbeit findenFootNote(Uwe Wesel, Risiko Rechtsanwalt, 2001, S. 202.). Überall dort, wo die Lösung von Interessenkonflikten eine besonders enge Kooperation der Konfliktparteien erfodert, kommt auch der Einsatz von Instrumenten der Konfliktmittlung in BetrachtFootNote(Bernd Holznagel/Ulrich Ramsauer in Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, § 42 Rn. 1.). Mediation setzt im Rahmen des konkreten Konflikts Spielräume voraus, die einen Ansatzpunkt für Vermittlung bietenFootNote(Prütting in Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, § 36 Rn. 28.).

Strukturdefizit des Gerichtsverfahrens:

  • Blick wird verengt auf unter die Rechtsnorm subsumierbaren Sachverhalt
  • Gesetz muss generalisieren und kann nicht (immer) dem Einzelfall gerecht werden
  • streitauslösende Aspekte wie persönliche Differenzen zwischen den Parteien bleiben unberücksichtigt und drohen erneut zu Konfliktherden zu werden. Fallgruppen?

["Mediation"] wird in den unterschiedlichsten Lebensbereichen und verschiedensten Ausprägungen praktiziert:

Für Parteien im Wirtschaftsleben ist die Gestaltung zukünftiger Beziehungen oft wichtiger als die juristische Aufarbeitung von GeschehenemFootNote(Risse NJW 2000, 1614 mit Hinweis auf Ponschab/Schweizer, Kooperation statt Konfrontation, 1997, S. 72, unter Zitierung von Seneca: „Mich interessiert nicht, woher die Dinge kommen, sondern wohin sie gehen!“).

ursprünglich? Zu Geschichte der Mediation vgl. Risse, WM 1999, 1864; Weigand, BB 1996, 2106; Gottwald, BRAK-Mitt. 1998, 60

  1. ../ZivilRecht

  2. ../StrafRecht

  3. ../ÖffentlichesRecht

fehlt noch: Statistiken zu den einzelnen Bereichen

diese ins Verhältnis setzen zu den [http://www.destatis.de/basis/d/recht/rechts1.htm Gerichtsverfahren].


ToDo: Zu jedem einzelnen Bereich bietet sich folgende Gliederung an:

  1. Ein typisches Beispiel
  2. Vorteile gegenüber Gerichtsverfahren
  3. Nachteile ~
  4. ...


Mediation in der Grundschule: http://www.jugendserver.de/cgi-bin/showcontent.asp?ThemaID=1413

mediation+schule

(evtl. im ../AusBlick erwähnen?)

2. Im Detail

2.1. Zivilrecht

../ZivilRecht

2.2. Strafrecht

../StrafRecht

2.3. Öffentliches Recht

../ÖffentlichesRecht

FootNote


KategorieMediation

Mediation/SeminarArbeit/EinsatzGebiete (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:17 durch anonym)