Eine Regelung aus dem Straßen``VerkehrsRecht: Im Falle eines Unfalls ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert oder mitunter sogar den Neupreis bei Fahrzeugen im Erstbesitz, sofern die Reparaturkosten mindestens 70 Prozent des Neupreises erreichen. OffeneFrage``n: Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Woraus ergibt sich das? ---- KategorieVerkehrsRecht