ToDo: Allgemeinen Text einfügen ... = Rechtsanwälte = Die Berufsordnung für RechtsAnwälte (BORA) ist z.B. [[http://www.advocatus.de/heng/bora.php|hier als PDF]] online verfügbar. Aktuell: § 6 Abs. 3 BORA ist zumindest insoweit wegen Verstoßes gegen Art. GG:12, GG:3 GG nichtig, als er die Werbung mit Umsatzzahlen verbietet (OLG Nürnberg, Urteil vom 22.06.2004, 3 U 334/04, siehe dazu [[http://log.handakte.de/archiv/004487.shtml|Handakte vom 26.06.04]]). ---- siehe auch RechtsAnwalt