= Condictio ob causam finitam -  Kondiktion wegen entfallenem Rechtsgrundes (§ 812 I 2 Alt. 1) =
Ein Rechtsgrund lag zum Leistungszeitpunkt vor, ist aber später weggefallen.

'''Voraussetzungen:'''

 1. Etwas erlangt
 2. durch [[Leistung]]
 3. Wegfall des Rechtsgrundes (nachträglich!)
  *Aufgrund von Parteivereinbarung (bspw. Vorleistung im Zshg. mit auflösender Bedingung oder befristeten Verträgen)
  *Aufgrund einseitiger Erklärung (Anfechtung, Widerruf)
 4. Kondiktionssperren
 5. Rechtsfolgen
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KategorieZivilRecht
KategorieSchuldRecht