= Condictio ob causam finitam - Kondiktion wegen entfallenem Rechtsgrundes (§ 812 I 2 Alt. 1) = Ein Rechtsgrund lag zum Leistungszeitpunkt vor, ist aber später weggefallen. '''Voraussetzungen:''' 1. Etwas erlangt 2. durch [[Leistung]] 3. Wegfall des Rechtsgrundes (nachträglich!) *Aufgrund von Parteivereinbarung (bspw. Vorleistung im Zshg. mit auflösender Bedingung oder befristeten Verträgen) *Aufgrund einseitiger Erklärung (Anfechtung, Widerruf) 4. Kondiktionssperren 5. Rechtsfolgen ---- KategorieZivilRecht KategorieSchuldRecht