= Durchsuchung = '''Im Sinne des [[http://dejure.org/gesetze/GG/13.html|Art. 13 I GG]] bzw. der [[http://dejure.org/gesetze/StPO/102.html|§§ 102 ff. StPO]]''' Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe in einer Wohnung, um dort planmäßig etwas aufzuspüren, was der Wohnungsinhaber von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will. * ''BVerwGE 47, 31 (37); Dreier/Hermes, GG, Art. 13 Rn. 28'' * ''siehe auch DefinitionWohnung'' ---- '''Als HörDefinition vorhanden''' {{http://www.jurawiki.de/JuristischeDefinition?action=AttachFile&do=get&target=definition.gif}} ---- Diese Seite ist als '''JuristischeDefinition''' Teil des '''JuristischeBegriffe'''-Projektes. ---- KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieAudioWerkstatt KategorieHörDefinition KategorieÖffentlichesRecht KategorieGrundRechte KategorieStrafRecht KategorieStrafProzessRecht