= Durchsuchung =

'''Im Sinne des [[http://dejure.org/gesetze/GG/13.html|Art. 13 I GG]] bzw. der [[http://dejure.org/gesetze/StPO/102.html|§§ 102 ff. StPO]]'''

 Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe in einer Wohnung, um dort planmäßig etwas aufzuspüren, was der Wohnungsinhaber von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will.
  * ''BVerwGE 47, 31 (37); Dreier/Hermes, GG, Art. 13 Rn. 28''
  * ''siehe auch DefinitionWohnung''

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'''Als HörDefinition vorhanden'''
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