= Subvention = '''Im Sinne des VerwaltungsRecht``s''' Subventionen sind vermögenswerte Zuwendungen, z.B. verlorene Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften, die ein Träger der öffentlichen Verwaltung einer Privatperson unmittelbar gewährt, um durch das Verhalten des Privaten einen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck zu erreichen. ---- '''Als HörDefinition vorhanden''' {{http://www.jurawiki.de/JuristischeDefinition?action=AttachFile&do=get&target=definition.gif}} ---- Diese Seite ist als '''JuristischeDefinition''' Teil des '''JuristischeBegriffe'''-Projektes. ---- KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieAudioWerkstatt KategorieHörDefinition KategorieÖffentlichesRecht KategorieVerwaltungsVerfahrensRecht