= umschlossener Raum =

'''Im Sinne des [[http://dejure.org/gesetze/StGB/243.html|§ 243 I 2 Nr. 1 StGB]]'''

 Ein umschlossener Raum ist jedes Raumgebilde, das dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, und das mit mindestens teilweise künstlichen Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens Unbefugter umgeben ist.
  * ''vgl. BGHSt 1, 158 (164)''

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'''Als HörDefinition vorhanden'''
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