= Vermögensverfügung =

'''Im Zusammenhang mit den §§ [[http://dejure.org/gesetze/StGB/253.html|253]], [[http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html|263]] StGB'''

 Vermögensverfügung ist jedes Tun oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.
  * ''vgl. DefinitionVerfügung zur ähnlichen Bedeutung im SachenRecht''
  * ''siehe außerdem DefinitionVermögen''

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'''Als HörDefinition vorhanden'''
 nein
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KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieStrafRecht KategorieVermögensDelikte