= Vermögensverfügung = '''Im Zusammenhang mit den §§ [[http://dejure.org/gesetze/StGB/253.html|253]], [[http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html|263]] StGB''' Vermögensverfügung ist jedes Tun oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. * ''vgl. DefinitionVerfügung zur ähnlichen Bedeutung im SachenRecht'' * ''siehe außerdem DefinitionVermögen'' ---- '''Als HörDefinition vorhanden''' nein ---- Diese Seite ist als '''JuristischeDefinition''' Teil des '''JuristischeBegriffe'''-Projektes. ---- KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieStrafRecht KategorieVermögensDelikte