= Vorsatz =

'''Im StrafRecht'''

 Vorsätzlich handelt, wer im Zeitpunkt des Versuchsbeginns zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass durch sein Verhalten alle zum Tatbestand gehörenden Umstände verwirklicht werden.

'''Im ZivilRecht'''

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'''Als HörDefinition vorhanden'''
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