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||<tableborder="0" tablewidth="100%" :> ProjektHomepage der ZweitSemesterSb<<BR>>'''Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht''' <<BR>> SS 2004||

||<tablewidth="100%" #D8D8D8> Staatssekretär Wolfgang Schild||<#D8D8D8> [[http://ruessmann.jura.uni-sb.de/Schild/|Homepage zu den Vorlesungen von Staatssekretär Schild]] ||<#D8D8D8> [[http://www.uni-saarland.de/|Universität des Saarlandes]] ||
||<colspan=3>mittwochs von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Audimax ([[http://www.uni-saarland.de/verwalt/UniMap/B16.html|Gebäude 16]]) ||

 ||<tableborder=0 #DDDDDD> <<TableOfContents>> ||

= Aktuelles =
Herr Schild hat angekündigt, künftig eine gewisse Zeit der Vorlesung dafür zu reservieren, Prozesse lebensecht nachzuspielen - er wird sozusagen unsere Barbara Salesch sein ...  

In diesem Zusammenhang hat er angeregt, daß wir uns in kleineren Gruppen zusammenfinden und Sachverhalte ausarbeiten sollen, die wir dann in der Vorlesung in Verhandlungsform bearbeiten können.


die klausur findet am 23 juli um 8.00 uhr im audi max statt


= Termine =
Jeden Mittwoch ausser dem 28.04 und dem 16.06
= Fragen zur Vorlesung =
Frage zur letzten Vorlesung: Können die Kosten der Sachverständigengutachten, die das Gericht zusätzlich einholen muss, nicht dadurch gespart werden, dass sie je zur Hälfte den Parteien auferlegt werden?
Verstehe die Frage nicht ganz. Grundsätzlich trägt die Kosten derjenige, der den Rechtsstreit verloren hat. Unterstellt, Sie hätten den Prozeß gewonnen: Warum sollten Sie Sachverständigenkosten tragen. Wenn der Beklagte Geld hat, trägt er sie. Was aber, wenn der Beklagte Prozeßkostenhilfe bekommt? Dann bleibt die Landeskasse auf den Kosten sitzen - und die sind u.U. erheblich.

= Fragenkatalog =
hier entsteht der aktuelle Fragenkatalog zur Vorlesung von Herrn Schild. Diese Fragen werden auch Inhalt der Klausur sein. /FragenKatalog


= Prozess-Spiel =

Hier geht's zum ProzessSpiel

= Literatur =
Eberhart Schilken "Gerichtsverfassungsrecht" 3., neu bearb. Aufl. im Carl Heymanns Verlag. Reihe Academia Iuris
auch "Zivilprozessrecht" von Schilken
Kissel, GVG-Kommentar
ZPO + StPO Kommentare
 
= Klausur =
Das war doch mal eine nette Klausur, oder was findet Ihr?

Werden die Antworten im Fragenkatalog auf ihre Richtigkeit überprüft?