1. Überblick
["Mediation"] als freiwilliges Verfahren bietet sich insbesondere dort an, wo streitige Entscheidungen besonders weitreichende negative Folgen haben.
Strukturdefizit des Gerichtsverfahrens:
- Blick wird verengt auf unter die Rechtsnorm subsumierbaren Sachverhalt
- Gesetz muss generalisieren und kann nicht (immer) dem Einzelfall gerecht werden
- streitauslösende Aspekte wie persönliche Differenzen zwischen den Parteien bleiben unberücksichtigt und drohen erneut zu Konfliktherden zu werden. Fallgruppen?
Für Parteien im Wirtschaftsleben ist die Gestaltung zukünftiger Beziehungen oft wichtiger als die juristische Aufarbeitung von GeschehenemFootNote(Risse NJW 2000, 1614 mit Hinweis auf Ponschab/Schweizer, Kooperation statt Konfrontation, 1997, S. 72, unter Zitierung von Seneca: Mich interessiert nicht, woher die Dinge kommen, sondern wohin sie gehen!).
ursprünglich? Zu Geschichte der Mediation vgl. Risse, WM 1999, 1864; Weigand, BB 1996, 2106; Gottwald, BRAK-Mitt. 1998, 60
fehlt noch: Statistiken zu den einzelnen Bereichen
diese ins Verhältnis setzen zu den [http://www.destatis.de/basis/d/recht/rechts1.htm Gerichtsverfahren].
Mediation in der Grundschule: http://www.jugendserver.de/cgi-bin/showcontent.asp?ThemaID=1413
(evtl. im ../AusBlick erwähnen?)
2. Im Detail
2.1. Zivilrecht
2.2. Strafrecht