Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Eine SpamMail ist eine unerwünscht zugesandte Werbe-E-Mail.

Unerwünscht ist sie nach der weit überwiegenden Rechtsprechung, wenn der Empfänger sich nicht ausdrücklich mit dieser Form der Werbung einverstanden erklärt hat und sein Einverständnis auch nicht vermutet werden kann. Das Einverständnis wird bei einer bestehenden Geschäftsverbindung häufig vermutet werden können.

1. Begriff

SPAM ist eine Marke für Dosenfleisch der Hormel Foods Corporation [http://www.spam.com/ www.spam.com]. Dieses Dosenfleisch war seit jeher relativ gut bekannt, vor allem für seine zweifelhafte geschmackliche Qualität.

Zu Weltrum gelangte es durch einen Sketch der Gruppe [http://www.pythonline.com Monty Python], in welchem ein Ehepaar ein Restaurant besucht und jedes erhältliche Gericht SPAM enthält. Je mehr die Ehefrau betont, sie hätte gerne etwas ohne SPAM, umso öfter enthält das Gericht SPAM. In etwa: Bohnen, SPAM, Würstchen, SPAM, SPAM und SPAM. (und öfter)

Die Geschichte gipfelt in ihrem Ausruf: I HATE SPAM!

Ähnlich wie der SPAM in diesem Sketch ist die Lage bei unverlangt übersandten Werbe-E-Mails. Man möchte sie nicht, und doch bekommt man täglich mehr davon. Eine schon früh im Internet aktive Person muss über eine gute Allgemeinbildung verfügt und sich anlässlich der Werbe-E-Mails an diesen Sketch erinnert haben. So kam es zur Bezeichnung SPAM, und noch heute finden wir in unserer Mailbox täglich: SPAM, SPAM, SPAM und SPAM.

Weitere Begriffe sind:

Die Begriffe werden nicht immer einheitlich verwendet, mit UBE können auch nichtkommerzielle E-Mails fallen, wie etwa die ähnlich lästigen Hoax E-Mails, in welchen falsche Virenwarnungen und andere dumme Gerüchte verbreitet werden.

2. Technische Gegenmittel

Die vernünftige Lösung ist SpamBayes (geht auch für z.B. Outlook, wenn man den POP3 Proxy einsetzt) oder [http://www.spampal.org/ SpamPal für Windows]. Manche Provider setzen auch Anti-Spam-Software ein (z.B. SpamAssasin), so dass man die markierten Mails bequem in einen extra Ordner sortieren kann.

3. Rechtliche Gegenmittel

Im JuraWiki interessieren natürlich besonders die rechtlichen Hintergründe von Spam und auch, ob man denn rechtlich etwas dagegen unternehmen kann.

In den letzten Jahren ergingen in Deutschland zahlreiche [http://www.sebamax.net/urteile/spam/ Urteile und Beschlüsse].

Die meisten Gerichte sehen in einer SpamMail einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, bei Privatpersonen sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.

Dies löst zunächst einen verschuldensunabhängigen Unterlassungsanspruch gem. [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__823.html § 823 I BGB] i.V.m. [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__1004.html § 1004 I S. 2 BGB] analog aus. Grundsätzlich besteht nach einer erstmaligen Verletzungshandlung eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr, die nach der Rechtsprechung des BGH nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann. Diese Unterlassungserklärung wird in der Regel zusammen mit einer Abmahnung eingefordert, wird sie nicht abgegeben, kann folglich bereits nach nur einer zugegangenen SpamMail auf Unterlassung geklagt werden.

Ein Schadensersatzanspruch aus [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__823.html § 823 I BGB] setzt daneben Verschulden des Spam-Versenders voraus.

Im Internet weit verbreitet ist der [http://schnappmatik.de/TFFFFF/ T5F]. Dabei handelt es sich um ein Schreiben, mit dem der Spammer aus allen möglichen Datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen befragt und zu einem rechtmässigen Verhalten aufgefordert wird.

Ist das Vorgehen gegen namentlich bekannte deutsche Spammer aufgrund der gefestigten Rechtsprechung in den meisten Gerichtsbezirken kaum mehr ein Problem, gibt es gegen ausländischen Spam kaum eine praktikable Handhabe. Wird der Spam aus Übersee versandt, sind entweder die Verursacher überhaupt nicht zu ermitteln, oder ein Vorgehen wäre unverhältnismässig teuer.

Die CDU hat sich im Sommerloch dieses Jahr ja schonmal mit einem [http://www.google.de/search?q=cdu+spam Vorschlag zum "Verbot von Spam"] hervorgetan.

4. Literatur


siehe auch InternetKriminalität